Grillhütte

Gebühren und Nutzungsordnung:
Grillhütte mit Toilettenanlage wird wie folgt Benutzern im Rahmen der nachstehenden Bedingungen überlassen.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Benutzung der Anlage umfasst das Verweilen in der Grillhütte, dem Vorplatz und
der Benutzung der Toilettenanlage in der festgelegten Zeit.
Die gesamte Anlage ist sauber zu halten. Abfälle dürfen nicht verbrannt werden.
Für die Entsorgung des anfallenden Mülls hat der Benutzer zu sorgen.
Das Grillen ist nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle zulässig.
Brennmaterial ist vom Benutzer zu stellen.
Bei Verlassen der Anlage ist die Feuerstelle zu löschen und zu reinigen.
Aufstellen von Zelten und sonstigen Geräten ist nur mit Genehmigung der Ortsgemeinde möglich.
Betrieb von Musikanlagen ist nur auf die Lautstärke erlaubt, welche im Umfeld keine Störungen hervorruft.
Die Anlage ist so zu benutzen, dass Beschädigungen ausgeschlossen bleiben.
Nach Beenden des Aufenthalts, ist die gesamte Anlage wieder in einem sauberen Zustand zu versetzen.
Verantwortliche Benutzer haften persönlich für alle Schäden, sowie für die ordnungsgemäße Aufräumung der Anlage, gegenüber der Ortsgemeinde.
Jegliche Haftung durch die Ortsgemeinde Steiningen für Unfälle oder Schäden,
die während der Benutzung entstehen, wird ausgeschlossen.

Die Nutzungsgebühren der Grillhütte erfragen Sie bitte beim Ortsbürgermeister.